Was sind die Vorschriften für Rundum- und Blitz-Kennleuchten?

In Frankreich ist die Verwendung von Blitz-Kennleuchten geregelt und unterliegt mehreren Genehmigungen. Informieren Sie sich über die Vorschriften für die Verwendung von Blitz-Kennleuchten und die verschiedenen geltenden Zulassungen

Kennleuchten: Was sind die Vorschriften?

Gyrophare led

Die Vorschrift für langsam fahrende Nutzfahrzeuge

 

Die Artikel R313-28 der Straßenverkehrsordnung und der Erlass vom 06.02.1992 schreiben vor, dass langsam fahrende Fahrzeuge mit gelben Kennleuchten - speziellen Rundum- oder Blitz-Kennleuchten - ausgestattet sein müssen. Die von der Verordnung betroffenen Fahrzeuge sind:

  • Einsatz-, Arbeits- und Servicefahrzeuge, die sich im Stillstand oder in langsamer Fahrt auf einer für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Fahrbahn oder auf dem Standstreifen befinden.
  • Fahrzeuge, die für die Signalisierung von Baustellen oder vorübergehenden Gefahren sorgen.

 

Wie viele gelbe Kennleuchten für ein langsam fahrendes Fahrzeug?


Die Anzahl der gelben Blink-Kennleuchten wird durch den Erlass vom 4. Juli 1972 geregelt.

  • Wenn das Fahrzeug in einem Umkreis von 50 Metern sichtbar ist: ein oder zwei Kennleuchten müssen am Fahrzeug angebracht werden;
  • Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Schildes oder eines Hindernisses nicht sichtbar ist, ist die Anbringung von :
  • eine Kennleuchte an der Vorderseite des Fahrzeugs
  • eine Kennleuchte oder zwei Blitz-Leuchten am Heck des Fahrzeugs
  • maximal vier Rundumkennleuchten oder Blitz-Kennleuchten

Vorschriften für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge

Vorschriften für vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge

In den Artikeln R313-28 der Straßenverkehrsordnung werden vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge in zwei Kategorien für die Verwendung von kennleuchten eingeteilt.

  • Vorrangige Fahrzeuge von allgemeinem Interesse (Kategorie A): Diese Fahrzeuge müssen mit blauem Rundumlicht ausgestattet sein. Es handelt sich um Fahrzeuge der Polizei, der Gendarmerie, des Zolls, der Feuerwehr und der Rettungsdienst.
  • Fahrzeuge von allgemeinem Interesse mit Durchfahrtsmöglichkeit (Kategorie B): Diese Fahrzeuge müssen mit blauem Blinklicht ausgestattet sein. Dazu gehören Krankenwagen für medizinische Transporte, Interventionsfahrzeuge von Electricité de France und Gaz de France, der Überwachungsdienst der SNCF, Geldtransporte der Bank von Frankreich, medizinische Verbände, die sich mit der ständigen Pflege befassen, oder Schneeräumfahrzeuge.

 

 

Wie viele blaue Kennleuchten für ein Fahrzeug mit Vorfahrt?

Bei Fahrzeugen der Klasse A müssen die Beleuchtungseinrichtungen aus zwei blauen Blitz-Kennleuchten - einzelnen feststehenden oder abnehmbaren Rundumkennleuchten oder einer speziellen Signalisierungsrampe bestehen, in der Lichter mit blauem Licht gruppiert sind. Diese beiden Einrichtungen müssen für einen Beobachter in 50 m Entfernung sichtbar sein.

  • Wenn die Leuchte auf 50 Meter und 360 Grad nicht sichtbar ist: Sie müssen das Fahrzeug mit einer oder zwei zusätzlichen Einzelleuchten (oder einer Signalrampe) ausstatten.
  • Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Feuerwehrfahrzeug, müssen Sie das Gerät mit zwei Warnblitzleuchten (zwei blaue Warnblitzleuchten) ergänzen, die in einer Höhe von maximal 1,6 Metern über dem Boden und in Richtung der Fahrzeugfront angebracht sind.

Welche Zulassungen gibt es für Rundum- und Blitz-Kennleuchten?

Um in Ordnung zu sein, müssen Ihre Fahrzeuge mit zugelassenen Blitz-Leuchte ausgestattet sein: Für gelbe und blaue Blitz-Leuchte müssen sie der europäischen Richtlinie ECE-R65 und der TFSL-Richtlinie entsprechen, um auf dem Straßennetz eingesetzt werden zu können. Diese Richtlinien legen fest:

  • Helligkeitswerte;
  • Die Lichtverteilung;
  • Zu erfüllende Anforderungen.

Alle Rundum- und Blitz-Kennleuchten (in verschiedenen Farben, darunter gelbe und blau), die auf dem Straßennetz eingesetzt werden, müssen auch die ECE-R10-Zulassung für elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen. Dadurch werden die elektromagnetischen Emissionen begrenzt und ein ausreichend hoher Widerstand garantiert, um die anderen Geräte in der Umgebung nicht zu stören.

Fahrzeuge, die für den Betrieb auf Flughäfen zugelassen sind, müssen die Vorschriften der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erfüllen, in denen die zu verwendenden Lichtfrequenzwerte festgelegt sind.

Alle VIGNAL Group Rundum- und Blitz-Kennleuchten sind nach ECE-R65 und ECE-R10 zugelassen. Wir bieten auch einige Modelle an, die den ICAO-Vorschriften entsprechen.

welche Rundumleuchte wählen
Welche Rundumleuchte wählen?